60 Gigawatt Offshore-Windenergie bis 2037: BSH legt Entwurf für die Fortschreibung des Flächenentwicklungsplans vor

Das Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie (BSH) hat den Entwurf des Flächenentwicklungsplans (FEP) und die zugehörigen Umweltberichte veröffentlicht. Im laufenden Verfahren sollen erstmals Flächen für den Ausbau der Windenergie auf See auf eine Leistung von 60 GW bis 2037 festgelegt werden.

Zusätzlich sollen bereits mit der laufenden Fortschreibung des FEP Beschleunigungsflächen ausgewiesen werden, die von den vereinfachten und beschleunigten Verfahren der Erneuerbaren-Richtlinie der EU profitieren. Bis zum 8. Juli 2024 können Behörden und bis zum 8. August 2024 kann die Öffentlichkeit zu den Entwurfsdokumenten Stellung nehmen. [...]

Analog zu den Planungen des Netzentwicklungsplans (NEP) 2037/2045 (2023) für den Netzausbau auf See und an Land legt die Fortschreibung des FEP die Ausschreibung und Inbetriebnahme von Flächen für die Windenergie auf See bis zum Inbetriebnahmejahr 2037 zeitlich fest. Der FEP schafft damit für die Offshore-Branche eine klare, kontinuierliche Ausbauperspektive bis weit in die 2030er Jahre hinein.

Der Entwurf bereitet die Ausweisung von Beschleunigungsflächen vor

Aufbauend auf dem vom Bundeskabinett am 27. März 2024 beschlossenen Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der EU-Erneuerbaren-Richtlinie in den Bereichen Windenergie auf See leitet der FEP-Entwurf die erforderlichen Schritte zur Ausweisung von Beschleunigungsflächen ein. [...]

(PM BSH, gek.)

Weitere Informationen unter bsh.de

Zum Entwurf des Flächenentwicklungsplans und den dazugehörigen Umweltberichten


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