Backhaus hält an Dorschqoute für Freizeitangler fest

„Bevor wir die Bestandssituation für 2017 nicht kennen, sollten wir jedoch nicht ins Blaue hinein an wissenschaftlich unterlegten Quoten herum schrauben. Nicht umsonst gelten die ausgesprochenen Tagesfangbegrenzungen lediglich für ein Jahr. Für 2018 werden die Quoten unter Berücksichtigung der aktuellen Bestandssituation neu verhandelt. Die wissenschaftliche Grundlage dafür ist die Empfehlung des Internationalen Rates für Meeresforschung, die im Mai 2017 veröffentlicht wird. Diese gilt es abzuwarten. Alles andere wäre verantwortungslos gegenüber Mensch und Natur“, unterstrich der Minister.

Backhaus kündigte an, dass erste Anzeichen daraufhin deuteten, dass sich der Nachwuchsjahrgang 2016 in einem besseren Zustand befindet. Die Festsetzung zulässiger Fangmengen 2018 wird im Oktober 2017 durch den Rat der EU- Fischereiminister vorgenommen. „Die Landesregierung wird sich in diesen Prozess auf Bundes- und EU- Ebene weiterhin aktiv einbringen und Regelungen zur Freizeitfischerei besonders im Blick behalten“, versprach Backhaus.

Auch die Anhebung des europäischen Dorschmindestmaßes hält Backhaus für fraglich, da sie nicht jährlich sondern langfristig festgesetzt wird. „Für die Erwerbsfischerei wurde im Jahr 2015 die Dorschmindestreferenzgröße von 38 cm auf 35 cm reduziert und an das Maß im Kattegat Skagerrak angepasst. Somit würden für die Freizeit- und Erwerbsfischerei auf längere Sicht unterschiedliche Mindestmaße gelten. Der Fischer darf den "35 cm- Dorsch" in den Handel bringen, der Angler muss ihn mit zweifelhafter Überlebenschance zurücksetzen. Dieses dürfte dem Angler letztlich schwer zu vermitteln sein. In der Freizeitfischerei wären außerdem erhöhte Rückwurfraten zu verzeichnen. Das spricht für ein einheitliches Dorschmindestmaß in der Freizeit- und Erwerbsfischerei“, so der Minister.

Hintergrund

Nach Einschätzung der Wissenschaftler ist im Jahr 2015 der Nachwuchsjahrgang aus unbekannten Gründen nahezu ausgeblieben, außerdem wird der Fangaufwand insgesamt als zu hoch eingeschätzt. Erwerbs- und Freizeitfischerei sollen nahezu die gleichen Fänge haben. Für das Jahr 2017 hat der Rat der EU- Fischereiminister für die Erwerbsfischerei deshalb eine 56 %-ige Quotenreduzierung festgelegt. Für die Freizeitfischerei wurde eine Fangbegrenzung von 3 Dorschen pro Tag in den Monaten Februar und März und 5 Dorschen pro Tag an den übrigen Monaten des Jahres festgesetzt. Nach Einschätzung der Wissenschaftler sollte sich dadurch die Entnahme durch die Angler um ca. 1.000 Tonnen reduzieren. Den Schwerpunkt bilden dabei die Boots- und Kutterangler, die alleine ca. 80 % der insgesamt geangelten Dorsche anlanden und oftmals mehr als 5 Dorsche pro Tag fangen.

In Mecklenburg-Vorpommern sind 31 Angelkutter registriert.

(PM Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt MV)


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