Bericht über Pflanzenschutzmittelrückstände im Grundwasser Schleswig-Holsteins
Einträge von Nähr- und Schadstoffen von der Erdoberfläche können zu Belastungen im Grundwasser führen. Diese können nachteilige Auswirkungen auf angeschlossene Ökosysteme und Oberflächengewässer haben und auch Probleme bei der Trinkwasserversorgung bereiten. Um solche Grundwasserbelastungen frühzeitig erkennen zu können, überwacht die Abteilung Gewässer des Landesamtes für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume Schleswig-Holstein (LLUR) die wasserwirtschaftlich bedeutsamen Grundwasserleiter des Landes. Dazu wird ein repräsentatives Messnetz zur Überwachung des chemischen Zustands unterhalten, das auch der Berichterstattung zur Umsetzung der Europäischen Wasserrahmenrichtlinie dient.
In Bereichen mit gefährdeten Grundwasserleitern erfolgen jährliche Untersuchungen. In weniger bis nicht gefährdeten Bereichen werden die Grundwassermessstellen alle 3 Jahre untersucht. Die aktuelle Auswertung umfasst den 3-Jahres-Zeitraum 2016 bis 2018.
Mit dieser Auswertung wurde das Vorkommen von Pflanzenschutzmittelwirkstoffen und deren Abbauprodukten in 232 Grundwassermessstellen detailliert untersucht und bewertet. Bei den Abbauprodukten wird zwischen relevanten und nicht relevanten Metaboliten unterschieden. Dies ist erforderlich, da relevante Metaboliten eine vergleichbare biologische Aktivität wie der Ausgangswirkstoff oder eine erhebliche, nicht akzeptable toxische Wirkung aufweisen. Nicht relevante Metaboliten besitzen weder eine definierte pestizide Restaktivität noch ein pflanzenschutzrechtlich relevantes human- oder ökotoxisches Potenzial. Unter Berücksichtigung der experimentell-toxikologischen Informationen wird aus Vorsorgegründen ein Schwellenwert von 1 µg/L oder 3 µg/L zur Bewertung angewendet.
Zu den Ergebnissen: In 155 der 232 Messstellen wurden keine Wirkstoffe oder relevante Metabolite nachgewiesen. In 68 Grundwassermessstellen wurden Konzentrationen ermittelt, die unter dem gesetzlichen Schwellenwert von 0,1 µg/L liegen. In 9 Messstellen wurden Schwellenwerte für die Wirkstoffe Bentazon, Metalaxyl, Metolachlor, 1,2-Dichlorpropan und Dimethachlor überschritten. Bei den relevanten Metaboliten wurden Schwellenwertüberschreitungen für Desethylatrazin und Acetochlor ESA festgestellt. Bezüglich der Wirkstoffe und relevanten Metaboliten sind insgesamt wenige punktuelle Überschreitungen festzustellen, eine flächendeckende Belastung des Grundwassers mit diesen Stoffen liegt somit nicht vor.
Bei den nicht relevanten Metaboliten ist hingegen eine weiträumigere Verbreitung in Schleswig-Holstein festzustellen. Insgesamt wurden in 180 von 232 Grundwassermessstellen nicht relevante Metaboliten nachgewiesen, davon in 123 Grundwassermessstellen in Konzentrationen unter dem jeweiligen Schwellenwert von 1 bzw. 3 µg/L. In 57 Grundwassermessstellen lagen die Konzentrationen für zumindest einen nicht relevanten Metaboliten über dem Schwellenwert. Insbesondere die nicht relevanten Metaboliten der Wirkstoffe Metolachlor und Metazachlor sind für die hohe Anzahl der Nachweise und Schwellenwertüberschreitungen verantwortlich.
Bei Betrachtung aller untersuchten nicht relevanten Metaboliten ist festzustellen, dass für weite Teile Schleswig-Holsteins Nachweise vorliegen und somit von einem weiträumigen Eintrag dieser Stoffe in das Grundwasser auszugehen ist. Es ergibt sich daher die Notwendigkeit, die Entwicklung im Grundwasser auch künftig intensiv zu beobachten.
Die Auswertung des LLUR zeigt die Grundzüge der Belastungssituation der Grundwassermessstellen durch Pflanzenschutzmittelwirkstoffe und deren Metaboliten im chemischen Messnetz Schleswig-Holsteins für den Zeitraum 2016 bis 2018 auf. Betrachtet wird dabei der obere Hauptgrundwasserleiter. Das Trinkwasser wird in Schleswig-Holstein in der Regel aus tiefer gelegenen und durch Deckschichten geschützten Grundwasserleitern gewonnen.
Daher können aus dem Grundwassermessnetz der EG-WRRL gewonnene Erkenntnisse nicht unmittelbar auf die Trinkwasserbeschaffenheit übertragen werden. Die Gesundheitsbehörden der Kreise und kreisfreien Städte untersuchen regelmäßig das Trinkwasser gemäß der Trinkwasserverordnung, um gegebenenfalls entsprechende Maßnahmen zum Schutz der Verbraucherinnen und Verbraucher anordnen zu können. Um Tendenzen frühzeitig feststellen zu können, stehen die Beteiligten (u.a. auch das Gesundheits- und Umweltministerium) im engen Austausch.