Beteiligung an den Entwürfen der polnischen Meeresraumordnung hat begonnen

Die polnische Generaldirektion für Umweltschutz hat für die maritime Raumordnungsplanung eine grenzüberschreitende Beteiligung an Planentwürfen und strategischer Umweltprüfung eingeleitet.

Informiert wurden von der Generaldirektion das Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie (BSH) sowie das Ministerium für Energie, Infrastruktur und Digitalisierung Mecklenburg-Vorpommern. Die Beteiligung betrifft die polnische Meeresraumordnung.

Für die Konsultation deutscher öffentlicher Stellen und der deutschen allgemeinen Öffentlichkeit stellte die Generaldirektion den Raumordnungsplan der Gebiete von inneren Küstengewässern, vom Küstenmeer und von der ausschließlichen Wirtschaftszone im Maßstab 1:200 000 sowie den Umweltbericht zur Verfügung. Die Unterlagen sind bis zum 30. April 2020 abrufbar.

Mit der Beteiligung der deutschen Öffentlichkeit kommt Polen seiner Verpflichtung aus dem Übereinkommen über die Umweltverträglichkeitsprüfung im grenzüberschreitenden Rahmen (Übereinkommen von Espoo oder Espoo-Konvention) nach. Sie verpflichtet Staaten, die ein Vorhaben planen, dessen Auswirkungen auf Nachbarstaaten zu prüfen sowie die Staaten über voraussichtlich erhebliche grenzüberschreitende nachteilige Umweltauswirkungen zu informieren. In den Umweltverträglichkeitsprüfungen müssen auch die Umweltauswirkungen auf den Nachbarstaat dargestellt werden. Die Ergebnisse der Anhörung im Nachbarstaat fließen in den Entscheid ein.

Den vollständigen Artikel finden Sie unter bsh.de

The joint HELCOM-VASAB Maritime Spatial Planning Working Group, is the regional platform for cooperation between BSR countries to ensure coherent MSP processes in the cross-border context and pro-active implementation of the EU MSP Directive as far as EU countries are concerned. More information (EN) can be found at helcom.fi


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