Globales Abkommen über den Schutz und die nachhaltige Nutzung der Ressourcen und der biologischen Vielfalt auf Hoher See

[... Am 4. März 2023] wurden die Verhandlungen über das wegweisende Abkommen über die Hohe See abgeschlossen, dessen Ziel es ist, die Weltmeere zu schützen, Umweltzerstörung und Klimawandel zu bekämpfen und den Verlust der biologischen Vielfalt aufzuhalten.

Mit dem neuen Abkommen können künftig großflächige Meeresschutzgebiete auf Hoher See eingerichtet werden, die auch erforderlich sind, um der Verpflichtung aus dem im vergangenen Dezember abgeschlossenen Kunming-Montreal-Abkommen über die biologische Vielfalt nachzukommen, mindestens 30 % unserer Meere bis 2030 unter Schutz zu stellen. Erstmals müssen gemäß diesem Abkommen die Auswirkungen wirtschaftlicher Tätigkeiten auf die biologische Vielfalt auf Hoher See bewertet werden. Entwicklungsländer erhalten für ihre Beteiligung an der Umsetzung des neuen Abkommens umfassende Unterstützung in Form von Kapazitätsaufbau und Technologietransfer, finanziert aus verschiedenen öffentlichen und privaten Quellen, und über einen Mechanismus zur gerechten Aufteilung des potenziellen Nutzens genetischer Meeresressourcen.

Dieses Abkommen „Biologische Vielfalt in Gebieten außerhalb nationaler Hoheitsgewalt“ (BBNJ), das [...] auf der 5. Regierungskonferenz in New York vereinbart wurde, ist das Ergebnis eines bereits mehr als zehn Jahre andauernden Engagements, um Lösungen für diese entscheidende globale Umweltfrage zu finden. [...]

Hintergrund

Die Hohe See ist für die gesamte Menschheit von unschätzbarem Wert, was Umwelt, Wirtschaft, Gesellschaft und Ernährungssicherheit angeht, und muss dringend geschützt werden.

Gebiete außerhalb nationaler Hoheitsgewalt machen fast zwei Drittel der Weltmeere aus, darunter die Hohe See und der Meeresboden außerhalb nationaler Hoheitsgewalt. Die dortigen Meeresressourcen und die biologische Vielfalt sind für die gesamte Menschheit von unschätzbarem Wert, was Umwelt, Wirtschaft, Gesellschaft, Kultur, Wissenschaft und Ernährungssicherheit betrifft. Allerdings sind sie zunehmenden Belastungen durch Umweltverschmutzung (einschließlich Lärm), Übernutzung, Klimawandel und zurückgehende biologische Vielfalt ausgesetzt.

Angesichts dieser Herausforderungen und da die Nachfrage nach Meeresressourcen künftig steigen wird, unter anderem in den Bereichen Nahrungsmittel, Medikamente, Mineralien und Energie, stimmte eine überwältigende Mehrheit der Staaten zu, dass dieses Abkommen über die Hohe See in Form eines neuen Durchführungsabkommens im Rahmen des Seerechtsübereinkommens (SRÜ) der Vereinten Nationen erforderlich ist, um die Ressourcen dieser Gebiete zu schützen und nachhaltig zu nutzen. Mit dem Abkommen werden die bestehenden Grundsätze des SRÜ weiter umgesetzt, um ein ganzheitlicheres Management der Tätigkeiten auf Hoher See zu erreichen. Zu diesen Grundsätzen gehören die Pflicht zur Zusammenarbeit und zum Schutz und zur Erhaltung der Meeresumwelt sowie die Pflicht, für Tätigkeiten vorab eine Folgenabschätzung vorzunehmen.

Dieses Durchführungsabkommen ist das dritte seiner Art, nachdem bereits 1994 ein Abkommen über den Meeresbodenbergbau und 1995 ein Abkommen über die Bewirtschaftung von gebietsübergreifenden Fischbeständen und Beständen weit wandernder Fische geschlossen wurde. Mit dem neuen Abkommen wird das SRÜ für die Entwicklungen und Herausforderungen fit gemacht, die sich seit seiner Ausarbeitung vor 30 Jahren ergeben haben. Zudem wird die Umsetzung der Agenda 2030 für nachhaltige Entwicklung, insbesondere des Ziels 14 für nachhaltige Entwicklung („Leben unter Wasser“), weiter unterstützt.

(PM Europäische Kommission, gekürzt)

Weitere Informationen unter ec.europa.eu

Eine Pressemeldung der Vereinten Nationen unter unric.org, des BMUV unter bmuv.de und des Naturschutzbundes unter nabu.de

 


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