Einigung zum Kitesurfen vor Sylt und St. Peter-Ording

Ziel ist es, dass Kitesurfen in den attraktivsten und am meisten genutzten Gebieten weiterhin möglich zu machen und zugleich die empfindlichen Bereiche des Nationalparks zu schützen. Aus dem Mosaik der Einzelvorschläge will die Nationalparkverwaltung nun ein Gesamtkonzept erstellen und Umweltminister Robert Habeck vorlegen.

Das größte, jetzt vereinbarte Gebiet umfasst die Westküste Sylts, wobei lokale Regelungen für den Badebetrieb und die touristische Strandnutzung weiterhin zu beachten sind. Darüber hinaus sollen die beiden bisher genutzten Gebiete an der Wattseite Sylts bestehen bleiben (List/Königshafen und Hörnum/Möwennest). Auch vor St. Peter-Ording passen Nationalpark und Kiten gut zusammen. Dort soll das Kiten an den rund zehn Kilometer langen Stränden, mit Ausnahme der Badezonen und des inneren Bereichs einer kleinen Lagune, weiterhin möglich sein. An den Übergängen in die ökologisch sensiblen Bereiche der Tümlauer Bucht nach Norden und die Eidermündung im Süden soll die Natur dagegen Vorrang haben.
 
Die Ausweisung von Kite-Gebieten und der Ausschluss des Kitesurfens außerhalb dieser Gebiete ist aus Sicht der Nationalparkverwaltung in Zusammenhang mit der ohnehin anstehenden Neufassung der Befahrensverordnung für Wasserstraßen im Wattenmeer fachlich angeraten und rechtlich gut umzusetzen. Es hätte zudem den Vorteil, dass in den drei Wattenmeer-Nationalparken in Niedersachsen, Hamburg und Schleswig-Holstein dieselben Bestimmungen gelten würden. Umweltminister Habeck will nach Vorlage eines für die Westküste erarbeiteten Gesamtkonzeptes über das weitere Vorgehen bezüglich des beim Bundesverkehrsminister zu stellenden Antrags entscheiden.

Die jetzige Befahrensverordnung des Bundes stammt aus dem Jahre 1997. Trotz Bemühungen der Länder wurde sie bisher nicht an Schleswig-Holsteins 1999 novelliertes Nationalparkgesetz angepasst. Im marinen Teil des Nationalparks bestehen daher zwei Schutzzonensysteme mit unterschiedlichem Zuschnitt, die beide rechtskräftig sind. So gibt es Gebiete, die mit Wasserfahrzeugen nicht befahren, bei Niedrigwasser aber betreten werden dürfen. Und es gibt Gebiete, in denen es sich umgekehrt verhält. Weil das Wattenmeer ein hochdynamischer Lebensraum ist, in dem sich Priele andauernd verlagern und Sandbänke neu bilden, liegen viele von Seehunden und Vögeln genutzte Bereiche inzwischen zudem außerhalb der Schutzzonen, die in den 1990er Jahren zur Darstellung der Befahrensverordnung in die Seekarten eingetragen wurden.
 
Das Wattenmeer ist das vogelreichste Gebiet Europas. Mehrere Millionen Vögel nutzen die Flachwasserbereiche des schleswig-holsteinischen Nationalparks oder rasten auf benachbarten Hochwasserrastplätzen. Störungen können Tausende von Wat- und Wasservögeln von ihren Rast- und Nahrungsplätzen vertreiben. Dies kostet sie zusätzlich Energie, die sie eigentlich für den Weiterflug in ihre Überwinterungsgebiete oder für den kalten, nahrungsarmen und energiezehrenden Winter benötigen.

(PM Landesbetrieb für Küstenschutz, Nationalpark und Meeresschutz Schleswig-Holstein, gekürzt)

Weitere Informationen unter nationalpark-wattenmeer.de


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