Fangausfälle durch Kegelrobben können ausgeglichen werden

Den Küstenfischern des Landes können ab sofort aus Mitteln des Europäischen Meeres- und Fischereifonds (EMFF) und des Landes Mecklenburg-Vorpommern bei Schäden durch Kegelrobben Ausgleichszahlungen bei Fangausfällen gewährt werden.

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Kegelrobben sind eine in Deutschland besonders geschützte Art. Die Kegelrobbe ist eine der drei in Deutschland heimischen Meeressäugetierarten, zu den auch der Seehund und der Schweinswal gehören.
Die Kegelrobbenbullen sind mit einem Gewicht von bis zu 300 kg das größte heimische Raubtier. Es gibt heute in der Ostsee ca. 35.000 Ostsee-Kegelrobben (HELCOM 2018). Das Beutespektrum der Kegelrobben variiert regional und saisonal sehr stark. Das führt zunehmend zu Schäden in der Kutter- und Küstenfischerei des Landes Mecklenburg-Vorpommern. Ersten Erkenntnissen zufolge liegen in der Frühjahresheringsfischerei die Fangausfälle durch Kegelrobben bei ca. 6 Prozent. In Einzelfällen wurden auch höhere Schäden gemeldet.

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Die vollständige Pressemitteilung finden Sie unter regierung-mv.de


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