Fischerei: EU und Nachbarländer vereinbaren mehrjährige Bewirtschaftungspläne für das Mittelmeer

[... Die Bewirtschaftungspläne sind] das Ergebnis der 45. Jahrestagung der Allgemeinen Kommission für die Fischerei im Mittelmeer (GFCM). Dank der gemeinsamen Anstrengungen der Kommission, der Mitgliedstaaten und mehr als 20 weiterer Küstenstaaten verabschiedete die GFCM einstimmig insgesamt 21 ehrgeizige Maßnahmen, von denen 19 von der Europäischen Union vorgelegt wurden, um Fischerei, Aquakultur und den Schutz empfindlicher Lebensräume zu verwalten und zu kontrollieren. Die EU unterstützt die Umsetzung aller Maßnahmen und der neuen GFCM-Strategie 2030 auch mit einer jährlichen Finanzhilfe in Höhe von 8 Mio. EUR.

Neue mehrjährige Bewirtschaftungspläne für ein nachhaltiges Fischereimanagement

Die fünf neuen Mehrjahrespläne decken die wichtigsten Unterregionen des Mittelmeerraums ab: Das Alboran-Meer im westlichen Mittelmeer, die Straße von Sizilien, das Ionische Meer und das Levantische-Meer. Die neuen Mehrjahrespläne werden dazu beitragen, die Überfischung zu verringern und den Zustand einiger der wertvollsten Fischbestände im dem Meeresbecken wie Tiefseegarnelen, Seehecht und Rote Fleckbrasse zu verbessern. Darüber hinaus werden sie den Rechtsrahmen für die nachhaltige Bewirtschaftung der Bestände konsolidieren, um die Rentabilität des Fischereisektors und gleiche Wettbewerbsbedingungen für die Mittelmeerflotten zu gewährleisten.

Desweiteren einigten sich die EU, Marokko und Algerien auf einen Fahrplan für die Einrichtung des ersten gemeinsamen Fischereisperrgebiets. Das künftige Fischereisperrgebiet wird die Gewässer Spaniens, Marokkos und Algeriens im Cabliers-Mound-Gebiet des Alboran-Meeres abdecken. Es wird die neuen Maßnahmen des Mehrjahresplans für das Alboran-Meer zum Schutz des Bestands an Roter Fleckbrasse, der sich in einem kritischen Zustand befindet, ergänzen.

Stärkere Maßnahmen gegen illegale, ungemeldete und unregulierte Fischerei

Um die ordnungsgemäße Durchführung der Bewirtschaftungsmaßnahmen im Rahmen der Mehrjahrespläne und die Überwachung der Fischereitätigkeiten zu gewährleisten, hat die GFCM eine ständige internationale Regelung für gemeinsame Inspektionen in der Straße von Sizilien angenommen und auf der Grundlage ihrer erfolgreichen Umsetzung eine neue gemeinsame Inspektionsregelung für das Ionische Meer verabschiedet.

Darüber hinaus wurde erstmals ein allgemeines Verbot von Umladungen auf See vereinbart – ein wesentliches Instrument zur Bekämpfung illegaler, ungemeldeter und unregulierter Fischereitätigkeiten im Mittelmeer und im Schwarzen Meer.

Schutz empfindlicher Lebensräume und Arten

Auf der Grundlage eines EU-Vorschlags hat die GFCM beschlossen, eine Bewertung der möglichen Auswirkungen einer Änderung der Tiefenbegrenzungen der von der GFCM festgelegten Fischereibeschränkungen auf Tiefen von weniger als 1000 m einzuleiten, um möglicherweise auch in flacheren Gewässern Beschränkungen einzuführen. Diese Bewertung setzt voraus, dass die Kenntnisse über die Verteilung empfindlicher Meeresökosysteme, die Bestimmung des Fußabdrucks der Grundschleppnetzfischerei und mögliche fanggerätbezogene Bewirtschaftungsmaßnahmen verbessert werden. Darüber hinaus besteht eine Vereinbarung über die Einrichtung einer Beobachtungsstelle für nicht einheimische Arten im Mittelmeer und im Schwarzen Meer. In einem ersten Schritt wird diese eine Pilotstudie über invasive Arten durchführen, die die Meeresökosysteme und die lokalen Fischereigemeinschaften bedrohen.

Die GFCM hat außerdem beschlossen, die vorübergehenden Bewirtschaftungsmaßnahmen für den Europäischen Aal und die Rote Koralle sowie die Entwicklung von Maßnahmen für die handwerkliche Fischerei, die für die Existenzgrundlage der lokalen Gemeinschaften von wesentlicher Bedeutung sind, zu verstärken.

Schließlich traf die GFCM eine Entscheidung über die Verwaltung der Freizeitfischerei, eine erste solche Entscheidung auf regionaler Ebene. Die Verwaltung der Freizeitfischerei ist angesichts ihrer zunehmenden Auswirkungen auf die Bestände für ein nachhaltiges Fischereimanagement von entscheidender Bedeutung.

Nächste Schritte

Die EU wird nun die Maßnahmen im Zusammenhang mit den Fangmöglichkeiten aus allen angenommenen Beschlüssen mit der Verordnung über die Fangmöglichkeiten für das Mittelmeer und das Schwarze Meer für 2023 umsetzen, die von den EU-Fischereiministern im Dezember angenommen werden soll. Sie wird weiterhin mit allen Anrainerstaaten der GFCM zusammenarbeiten, um die neu angenommenen Maßnahmen im subregionalen Rahmen der Projekte MedSea4Fish und BlackSea4Fish umzusetzen.

(PM Europäische Kommission, gek.)

Weitere Informationen unter ec.europa.eu


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