Klärschlammbeirat in S-H stellt Zwischenbericht vor

Der Klärschlammbeirat hat auf seiner dritten Sitzung unter der Leitung von Umweltstaatssekretär Tobias Goldschmidt den aktuellen Stand zur Neuausrichtung der Klärschlammentsorgung in Schleswig-Holstein beraten. Ein Gutachten im Auftrag des Ministeriums für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt, Natur und Digitalisierung (MELUND) soll Fragen zum Umgang mit Klärschlamm bezüglich der Entwässerung, Trocknung und Lagerung klären. "Die Klärschlammentsorgung im Land muss neu ausgerichtet werden. Das Gutachten soll erläutern, auf welche Weise Klärschlamm dezentral durch Entwässerung und Trocknung vorbehandelt werden kann. Außerdem sollen für die Betreiber von kleinen Kläranlagen Handlungsempfehlungen bei akuten Entsorgungsengpässen entwickelt werden", sagte Goldschmidt: "Dazu werden wir uns nicht nur die bestehenden Anlagen anschauen, sondern mit Weitblick auch die geplanten Anlagen mitdenken."

Im Spätsommer sollen hierzu Ergebnisse vorliegen, die dann im Klärschlammbeirat erörtert und bei der Aufstellung des "Abfallwirtschaftsplanes Klärschlamm" entsprechend berücksichtigt werden sollen. Die nächste Beiratssitzung ist für Dezember 2019 angekündigt. Der Beirat hat im Jahr 2018 die Zwischenlager- und Verbrennungskapazitäten für Klärschlamm recherchiert und im Hinblick auf die langfristige Entsorgungssicherheit bewertet. Nun steht die Übergangszeit bis zur geplanten Inbetriebnahme von weiteren thermischen Behandlungskapazitäten im Fokus. In der Übergangszeit bis zur Fertigstellung der Monoverbrennungsanlagen könnte es bedingt durch die Neuregelungen im Düngerecht zu Entsorgungsengpässen kommen. Die alternativen dezentralen Entsorgungskonzepte sollen dieser Entwicklung entgegenwirken.

Hintergrund:

Der Klärschlammbeirat wurde am 9. März 2018 gegründet. Vertreten sind neben dem MELUND der Bauernverband, der Landkreistag, der Gemeindetag, der Städtetag, die Landwirtschaftskammer, der Bundesverband der Deutschen Entsorgungs-, Wasser- und Rohstoffwirtschaft (BDE), der Verband kommunaler Unternehmen (VKU), der Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW) sowie die Deutsche Vereinigung für Wasserwirtschaft, Abwasser und Abfall (DWA).

Anlass für die Einführung des Beirates waren die Änderungen des Bundesrechts mit der Novelle der Klärschlammverordnung. Die Verordnung zur Neuausrichtung der Klärschlammverwertung ist am 3. Oktober 2017 in Kraft getreten. Sie wird einschneidende Veränderungen bei der Verwertung der anfallenden Klärschlämme in Deutschland und auch in Schleswig-Holstein mit sich bringen. Die landwirtschaftliche Klärschlammverwertung wird nur noch für kleinere Kläranlagen möglich sein und eine Pflicht zur Phosphorrückgewinnung eingeführt. Die Neufassung der Verordnung sieht vor, dass nach einer Übergangsfrist ab 2029 bzw. 2032 bei Kläranlagen über 100.000 bzw. 50.000 Einwohnerwerten Phosphor aus dem Nassschlamm, dem Klärschlamm oder der Klärschlammasche zurückgewonnen und damit einhergehend der Klärschlamm thermisch behandelt werden muss.

(PM MELUND, www.schleswig-holstein.de)


Zurück