Kommission begrüßt vorläufige Einigung in Bezug auf eine gründlichere und kosteneffizientere kommunale Abwasserbewirtschaftung

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Mit Einführung der neuen Maßnahmen sollen mehr Nährstoffe aus dem kommunalen Abwasser entfernt werden und neue Normen für Mikroschadstoffe gelten. Die Richtlinie wird eine größere Anzahl von Gebieten abdecken, da sie nun auch für kleinere Gemeinden ab 1 000 Einwohnern gilt.

Gemäß dem Verursacherprinzip wird mit dem neuen Gesetz sichergestellt, dass die Kosten für diesen Schutz teilweise von den verantwortlichen Wirtschaftszweigen übernommen und nicht über Wassergebühren oder den öffentlichen Haushalt finanziert werden. Darüber hinaus wird die Richtlinie den Abwassersektor bei seinen Bemühungen auf dem Weg zu Energie- und Klimaneutralität unterstützen. Zudem wird durch die Richtlinie die Bewirtschaftung des Regenwassers verbessert, die angesichts der vermehrten Starkregenereignisse aufgrund des Klimawandels zunehmend an Bedeutung gewinnt.

Schließlich wir[d] die Richtlinie dafür sorgen, dass zwei Millionen Menschen der am stärksten schutzbedürftigen und marginalisierten Bevölkerungsgruppen in der EU Zugang zur Sanitärversorgung in öffentlichen Räumen haben. Dies steht im Einklang mit den Anforderungen der kürzlich verabschiedeten überarbeiteten Trinkwasserrichtlinie, die den Zugang zu Wasser für alle vorschreibt.

Verringerung von Chemikalien und Schadstoffen in gereinigtem Wasser

Die neue Richtlinie sieht vor, dass mehr Nährstoffe und Mikroschadstoffe aus kommunalem Abwasser entfernt werden müssen, insbesondere solche, die aus toxischen Arzneimitteln und Kosmetika stammen. Sie wird eine systematische Überwachung von Mikroplastik an den Zu- und Abläufen von kommunalen Abwasserbehandlungsanlagen sowie des Klärschlamms einführen. Die zusätzliche Überwachung von „ewigen Chemikalien“ wie PFAS (per- und polyfluorierte Alkylsubstanzen) wird das vorhandene Wissen über die Verbreitung dieser Chemikalien über das kommunale Abwasser verbessern.

Mit der neuen Richtlinie wird das Verursacherprinzip in der Wasserwirtschaft erstmals konkret umgesetzt. So müssen nun die umweltschädlichsten Wirtschaftszweige, wie Pharmaunternehmen und Kosmetikhersteller mindestens [80 %] der Kosten für die Beseitigung von Mikroschadstoffen (sog. Viertbehandlung) tragen. Dadurch werden die durch die neuen Anforderungen bedingten Kosten für die Bürgerinnen und Bürger begrenzt.

Darüber hinaus müssen wichtige gesundheitsbezogene Parameter im kommunalen Abwasser regelmäßig überwacht werden, einschließlich antimikrobieller Resistenzen oder SARS-COVID-Erreger im Falle einer Pandemie.

Die neuen Maßnahmen tragen den sich wandelnden klimatischen Bedingungen Rechnung und sehen in Bezug auf einen besseren Umgang mit Starkregenereignissen klare Verpflichtungen für die Mitgliedstaaten vor. Die jüngsten Ereignisse in verschiedenen Mitgliedstaaten wie Deutschland, Frankreich, den Niederlanden und Belgien haben gezeigt, dass sich die Niederschlagsverhältnisse nicht nur im Sommer, sondern auch im Winter drastisch ändern und dringend Maßnahmen ergriffen werden müssen, um die Anpassung des kommunalen Abwassersektors an diese neue Realität sicherzustellen. Für Großstädte müssen die Mitgliedstaaten systematisch integrierte Bewirtschaftungspläne für den Umgang mit Niederschlagswasser aus starken Regenfällen entwickeln. Für kleinere Städte müssen sie dies tun, wenn solches Niederschlagswasser ein Risiko darstellt. In diesen Plänen müssen konkrete Bewirtschaftungsmaßnahmen festgelegt werden, wobei naturbasierten Lösungen zu bevorzugen sind.

Die Richtlinie wird zur Kreislaufwirtschaft beitragen, indem sie die Qualität von Klärschlamm und behandeltem Abwasser verbessert, eine stärkere Wiederverwendung in der Landwirtschaft ermöglicht und sicherstellt, dass wertvolle Ressourcen nicht verloren gehen.

Nächste Schritte

Das Europäische Parlament und der Rat müssen die neue Richtlinie nun noch förmlich annehmen, bevor sie in Kraft treten kann. Die Richtlinie wird 20 Tage nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der EU in Kraft treten. Die Mitgliedstaaten müssen dann mit der Umsetzung der Anforderungen beginnen und im Jahr 2026 erste aktualisierte nationale Umsetzungsprogramme übermitteln.

Hintergrund

Die Kommission hat ihren Vorschlag für eine überarbeitete Richtlinie über die Behandlung von kommunalem Abwasser am 26. Oktober 2022 angenommen. Die Richtlinie ist ein wesentliches Element des europäischen Grünen Deals und des Null-Schadstoff-Aktionsplans.

Insgesamt wurde die Richtlinie aus dem Jahr 1991 von allen Mitgliedstaaten ordnungsgemäß umgesetzt. Nach mehr als 30 Jahren ihres Bestehens musste die Richtlinie jedoch einer allgemeinen Überarbeitung unterzogen werden, um neuen kommunalen Verschmutzungsquellen Rechnung zu tragen, die inzwischen an Bedeutung gewonnen haben (z. B. kleinere Städte, dezentrale Anlagen oder Niederschlagswasser aus starken Regenfällen). Außerdem müssen neue Schadstoffe, darunter Mikroplastik oder Mikroschadstoffe (z. B. aus Arzneimitteln oder Kosmetika), berücksichtigt werden.

Darüber hinaus sollte der kommunale Abwassersektor sein Potenzial zur Erreichung von Energieneutralität ausschöpfen und damit zu den allgemeinen Zielen des europäischen Grünen Deals beitragen.

(PM Europäische Kommission, gek.)

Weitere Informationen unter ec.europa.eu


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