Kutter- und Küstenfischerei erhält 2,3 Millionen Euro für Erlösausfälle

Mecklenburg-Vorpommern stellt den Kutter- und Küstenfischern auch in 2019 rund 2,3 Millionen Euro zum Ausgleich quotenbedingter Erlösausfälle bereit. Das betonte der zuständige Fachminister Dr. Till Backhaus am 23.5. in Schwerin, wo im Landtag ein Antrag der AfD-Fraktion zum Schutz dieses traditionellen Wirtschaftszweiges diskutiert wurde.

„Die Fischerei gehört zu Mecklenburg-Vorpommern – das steht für mich völlig außer Frage. Sie hat nicht nur aus traditionellen Gründen eine Daseinsberechtigung; für mich ist sie trotz des massiven Strukturwandels ein Wirtschaftszweig mit Perspektive. Deshalb würde ich es sehr begrüßen, wenn sich wieder mehr junge Menschen für diesen Beruf begeistern könnten. Inzwischen sind mehr als die Hälfte aller Fischer im Land älter als 60 Jahre. Das ist ein echtes Problem! Bei allem Respekt für die Lebensleistung dieser Menschen – um den Anforderungen globaler Märkte und nachhaltiger Bewirtschaftungsmethoden gerecht zu werden, braucht es wie in anderen Bereichen auch junge und frische Ideen“, sagte Backhaus.

Dazu zähle auch die Bereitschaft sich intensiver denn je mit der Selbstvermarktung zu beschäftigen, um den Erwartungen der Kunden nach einem breitgefächerten Sortiment an Süß- und Salzwasserfischen zu entsprechen. Backhaus forderte insbesondere die Erzeugerorganisationen dazu auf, Konzepte zur Ausrichtung der gesamten Kutter- und Küstenfischer zu entwickeln. Wichtig seien vor allem Maßnahmen, die eine noch gezieltere Fangplanung und Verarbeitung der knapper werdenden Ressourcen ermöglichen.

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Die vollständige Pressemitteilung finden Sie unter regierung-mv.de


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