Neues Landesraumentwicklungsprogramm Mecklenburg-Vorpommern

Mecklenburg-Vorpommern war mit der Ausdehnung der Landesraumordnung auf das Küstenmeer im Jahr 2005 einer der Vorreiter der Meeresraumordnung. Mit dem Landesraumentwicklungsprogramm (LEP M-V) 2016 hat die Landesregierung Mecklenburg-Vorpommern jetzt eine aktualisierte fachübergreifende, raumbezogene Rahmenplanung für die nachhaltige Entwicklung vorgelegt. Ausgehend von dem Anliegen, gleichwertige Lebensverhältnisse innerhalb des Landes sowie im Vergleich zu nationalen und europäischen  Regionen herzustellen, skizzieren zwölf Leitlinien die politischen Handlungsfelder, auf denen die größten Chancen, aber auch die größten Herausforderungen für das Land liegen. Die Leitlinien werden in den folgenden Kapiteln durch verbindliche Programmsätze untersetzt. Hinzugekommen sind die Bereiche Unterirdische Raumordnung sowie Kulturlandschaften, die Themenkomplexe Raumordnung im Küstenmeer, Anpassung an den Klimawandel und Demografischer Wandel / Daseinsvorsorge wurden vertieft, weitere Inhalte wurden gegenüber dem Vorgängerprogramm aus dem Jahr 2005 aktualisiert oder angepasst.

Als neue Raumkategorie wurden die „Ländlichen GestaltungsRäume“ definiert. Hierbei handelt es sich um Räume, die für eine erfolgreiche Wohlstands- und Wirtschaftsentwicklung deutlich mehr Herausforderungen unterliegen als andere Regionen des Landes. Entwicklungsstrategien und -maßnahmen sollen auf die Bedürfnisse dieser Räume zugeschnitten werden. Zum Beispiel soll das Instrument des Regionalen Flächennutzungsplans dort modellhaft erprobt werden. Der Einsatz dieses Instruments in strukturschwachen ländlichen Räumen wird bundesweit ein Novum darstellen.

Eine Vorreiterrolle nimmt Mecklenburg-Vorpommern auch in Bezug auf die gesetzliche Regelung zu den Möglichkeiten der wirtschaftlichen Teilhabe von Kommunen und Bürgern am Ausbau der Windenergieerzeugung ein, welche als Ziel der Raumordnung festgelegt sind.

Erstmals flächendeckend umfasst das LEP M-V auch Planungen unter der Erdoberfläche. Neben den etablierten Festlegungen zum Schutz von Grund- bzw. Trinkwasserressourcen und Sicherung von Rohstoffen sind neu Möglichkeiten für die unterirdische Speicherung von Stoffen oder thermischer Energie vorgesehen.

Im Küstenmeer erreicht das LEP M-V eine neue Regelungstiefe. Während bereits im Vorläuferprogramme Vorrang- und/oder Vorbehaltsgebiete für Naturschutz, Tourismus, Leitungen und Rohstoffsicherung enthalten waren, sind jetzt solche Gebiete auch für Schifffahrt, Windenergieanlagen, Küstenschutz (Sand- und Kiesentnahmen) und für Fischerei festgelegt worden. Damit greift der neue LEP M-V zugleich auch Anforderungen der EU-Richtlinie über maritime Raumordnung auf.

Das LEP M-V wurde mit noch mehr öffentlicher Beteiligung als in der Vergangenheit üblich entwickelt. Im Rahmen von zehn Informationsveranstaltungen in allen Planungsregionen wurde mit einer breiten Öffentlichkeit diskutiert. Rund 2.600 Stellungnahmen sind im Rahmen der formalen Beteiligungsstufen eingegangen und wurden ausgewertet. Während die erste Stufe des Verfahrens stark geprägt war von der Diskussion um die Offshore-Windkraft, standen in der zweiten Beteiligungsstufe vor allem die Festlegungen zur Siedlungs- und Wirtschaftsentwicklung sowie zum Infrastrukturausbau im Fokus.

Lesen Sie den gesamten Artikel unter http://www.regierung-mv.de/Landesregierung/em/Raumordnung/Landesraumentwicklungsprogramm/aktuelles-Programm/

Dr. Holger Janßen
Ministerium für Energie, Infrastruktur und Landesentwicklung Mecklenburg-Vorpommern
Schwerin


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