Stromnetzplanung in Nord- und Ostsee

Als Grundlage für die räumliche Planung der Netzanbindungssysteme hat das BSH in den Bundesfachplänen Offshore (BFO) die technischen und planerischen Vorgaben und Grundsätze für den Bereich der deutschen ausschließlichen Wirtschaftszone der Nord- und Ostsee 2016/2017 aktualisiert. Ab 2018 werden die BFO nicht mehr fortgeschrieben. Stattdessen übernimmt das Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie Aufgaben zur Erstellung des sogenannten Flächenentwicklungsplans.

„Die Fortschreibung der Bundesfachpläne Offshore leistet einen wichtigen Beitrag zur konfliktfreien und sparsamen Nutzung des begrenzten Raumes in Nord- und Ostsee und hält dabei die Ziele der Energiewende im Blick.“, so Dr. Nico Nolte, Leiter der Abteilung Ordnung der Meere des BSH: „Zunächst erfolgt eine Anpassung an die bestehende Rechtslage. Gleichzeitig markiert die Veröffentlichung den Übergang in ein neues System, welches durch den ab 2018 aufzustellenden Flächenentwicklungsplan geprägt sein wird.“

In den BFO werden die Nutzungen für die Energiegewinnung durch Windenergieanlagen betrachtet und geplant. Neben den Windenergieanlagen benötigen Konverter- und Umspannplattformen Platz. Stromkabel müssen die gewonnene Energie an Land transportieren, wozu Trassen ausgewiesen werden. In den BFO sind Flächen für Offshore-Windparks zu Clustern zusammengefasst, um die erforderliche Netzanbindung effizient planen zu können.

Die regelmäßige Anpassung und Aktualisierung der BFO ist eine Forderung des Energiewirtschaftsgesetzes mit dem Ziel einer vorausschauenden und abgestimmten Gesamtplanung für Cluster für Offshore-Windenergie, Stromtrassen und Standorten von Anlagen für Netzanbindungen. Die Fortschreibung berücksichtigt die Vorgaben der maritimen Raumordnung Die Bundesfachpläne sind mit der Bundesnetzagentur abgestimmt. Die Umweltberichte wurden im Rahmen der begleitend durchgeführten strategischen Umweltprüfung aktualisiert.

Ab 2018 wird die Aufgabe der Bundesfachplanung in Gestalt des Flächenentwicklungsplans durch das BSH wahrgenommen. Der Flächen- entwicklungsplan, der bis zum 30. Juni 2019 zu verabschieden ist, wird für die Jahre nach 2026 neben Flächen für Windenergie auf See, den Standorten für Netzanbindungen und den Trassenkorridoren für Seekabel auch die zeitliche Reihenfolge festlegen, in der die Flächen für Windenergie auf See zur Ausschreibung kommen sollen.

Zur Pressemitteilung auf bsh.de


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