Umweltschutzprotokoll zum Antarktis-Vertrag feiert Geburtstag

Das Übereinkommen verbietet den kommerziellen Rohstoffabbau und erklärt die Antarktis zu einem dem Frieden und der Wissenschaft gewidmeten Naturreservat. Das Protokoll regelt unter anderem den Erhalt der antarktischen Tier- und Pflanzenwelt, den Umgang mit Abfall, die Verhütung von Meeresverschmutzung sowie die Einrichtung von Schutzgebieten – es stellt damit die umweltschutzbezogene Säule des Antarktis-Vertragssystems dar. 

Bereits in den 1970er Jahren lenkte die Suche nach mineralischen Rohstoffen das Interesse von Bergbauunternehmen auf die Antarktis. Die damaligen Antarktis-Vertragsstaaten verhandelten bis weit in die 1980er Jahre ein Abkommen, das den Abbau mineralischer Rohstoffe unter strenger Reglementierung zulassen sollte. Als dieses Abkommen jedoch scheiterte, war der Weg für das Umweltschutzprotokoll geebnet.

Anlässlich des Jubiläums der Unterzeichnung des Protokolls haben die stimmberechtigten Antarktis-Vertragsstaaten während ihrer letzten Konferenz im Juni 2016 in einer Resolution erneut beteuert, kommerziellen Rohstoffabbau in der Antarktis nicht zulassen zu wollen. Das ist ein wichtiges Signal, denn auch wenn das Protokoll 50 Jahre nach seinem Inkrafttreten (1998) nicht einfach erlischt, kann es ab 2048 auf Ersuchen einer stimmberechtigten Antarktis-Vertragspartei neu verhandelt werden.

Weitere Informationen unter umweltbundesamt.de


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