Mit einer Änderung des Windenergie-auf-See-Gesetzes wird die Grundlage für eine stärkere Nutzung der Offshore-Energie gelegt. Angestrebt ist eine Erhöhung des Ausbauzieles bis 2030 von 15 auf 20 Gigawatt Leistung. Das Kabinett hat den Gesetzentwurf am 3. Juni beschlossen.