Laut einer Mitteilung der Kommission hat sich die allgemeine Nachhaltigkeit der Fischerei in der EU verbessert. Eine öffentliche Online-Konsultation über die derzeitige Lage und die künftige Ausrichtung der Fangmöglichkeiten für das kommende Jahr ist bis zum 31. August geöffnet.
Anfang Juni 2023 kamen in Wismar die Raumordnungsminister der Ostsee-Anrainer-Staaten zusammen, um eine gemeinsame Strategie bis 2040 zu verabschieden, die die Grundlage für die weitere Zusammenarbeit legt.
Die neue EU-Verordnung „FuelEU Maritime“ soll die Nutzung umweltfreundlicherer Kraftstoffe und Energien fördern und so die Senkung der Treibhausgasemissionen im Schifffahrtssektor unterstützen.
Ziel der EU-Strategie für maritime Sicherheit ist es, eine friedliche Nutzung der Meere zu gewährleisten und den maritimen Raum vor neuen Bedrohungen zu schützen.
Mit dem neuen Abkommen können künftig großflächige Meeresschutzgebiete auf Hoher See eingerichtet werden, die erforderlich sind, um mindestens 30 % unserer Meere bis 2030 unter Schutz zu stellen.
Die Kommission hat ein Maßnahmenpaket zur Verbesserung der Nachhaltigkeit und Widerstandsfähigkeit des Fischerei- und Aquakultursektors der EU vorgelegt.
Das von der ECHA vorgeschlagene Verbot wurde im Rahmen der EU-Chemikalienverordnung REACH von Behörden aus Deutschland, den Niederlanden, Dänemark, Norwegen und Schweden ausgearbeitet. Eine öffentliche Konsultation startet am 22. März.
Der Biodiversitätsrahmen beinhaltet globale Ziele und Vorgaben, um die Umwelt für die heutigen und künftigen Generationen zu schützen und wiederherzustellen, eine nachhaltige Nutzung der Natur zu gewährleisten und Investitionen in eine grüne Weltwirtschaft zu fördern.
Der Rat der EU hat sich auf die Fangmöglichkeiten im Atlantik, in der Nordsee, im Mittelmeer und im Schwarzen Meer für 2023 geeinigt. Das Abkommen umfasst zulässige Gesamtfangmengen für mehr als 200 kommerziell befischte Bestände.